1.
Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten SGB* Nr. V, GKV* § 23,2
Zuerst zum Arzt schriftlicher Antrag des Arztes
2.
3.
Krankenkasse prüft und genehmigt
Ambulante Vorsorgeleistung
4.
5.
Patient/in wählt mit Arzt geeigneten Kurort
Durchführung in Bad Füssing
6.
Gut zu wissen!
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie diese Leistungen alle drei Jahre beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
Sie sollten Ihren Kurantrag mindestens zwei Monate vor der geplanten Kurmaßnahme bei der Krankenkasse einreichen. Den Antrag sollte der behandelnde Arzt Ihres Vertrauens / Hausarzt ausfüllen. Ihrem Arzt entsteht keinerlei negative Folgen für sein Budget!
Die Krankenkassen sind künftig wieder verpflichtet, für ambulante Badekuren in Bad Füssing zu zahlen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist nun auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.